Stromhändler die in Österreich Endkunden beliefern sind verpflichtet einmal jährlich den Versorgermix gemäß § 78 Abs 1 ElWOG auszuweisen sowie die Umweltauswirkungen über CO₂-Emissionen und radioaktiven Abfall gemäß Abs 2 anzuführen.
Bei einer Überschreitung der Gesamtabgabe an Endverbraucher von 100 GWh ist gemäß § 79 Abs 3 ElWOG eine unabhängige Prüfung erforderlich.
Details unter Stromkennzeichnung – Labeling