Stromkennzeichnung – Labeling

Stromhändler die in Österreich Endkunden beliefern sind verpflichtet einmal jährlich, den Versorgermix (Stromkennzeichnung) gemäß § 78 Abs 1 ElWOG auszuweisen. Die Umweltauswirkungen über CO₂-Emissionen und radioaktiven Abfall sind gemäß Abs 3 auch anzuführen. Die Kennzeichnung hat nach einer prozentmäßigen Aufschlüsselung der Primärenergieträger zu erfolgen.
Dadurch soll dem Endkunden die Möglichkeit gegeben werden, die gelieferte Elektrizität nach qualitativen Merkmalen bewerten zu können.
Die Dokumentation zur Stromkennzeichnung ist bei einer Überschreitung der Gesamtabgabe an Endverbraucher von 100 GWh gemäß § 79 Abs 3 ElWOG unabhängig zu prüfen. Die Prüfung kann von einem Wirtschaftsprüfer, einem Ingenieurkonsulenten oder Zivilingenieur für Elektrotechnik, oder einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen aus dem Gebiet der Elektrotechnik geprüft werden.
Damit Sie als Stromhändler bei einer Gesamtabgabe über 100 GWh Ihrer gesetzlichen Verpflichtung im Sinne des ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz) über die unabhängige Prüfung der Stromkennzeichnung bzw. des Labeling nachkommen, kontaktieren Sie mich unter ta.ne1756942549diah-1756942549tz@ec1756942549iffo1756942549.