Elektrotechnik im Bergbau
Ist Ihr Elektrobuch aktuell? Die Elektrotechnik im Bergbau erfordert die Anwendung von ein paar zusätzlichen Vorschriften und Normen.

In Österreich gibt es nur noch wenige Bergbaubetriebe unter Tage, doch einige Betriebe die Abbauarbeiten über Tage durchführen. Dazu zählen beispielsweise Steinbrüche oder auch Öl- und Gasförderanlagen. Bergbaubetriebe haben meist ein größeres Risiko und müssen daher höhere Anforderungen erfüllen. Im Bereich Elektrotechnik ist dies beispielsweise die Bergpolizeiverordnung für Elektrotechnik (BPV – Elektrotechnik). Aber auch Schaubergwerke unterliegen diesen gesetzlichen Anforderungen. In der Bergpolizeiverordnung für Elektrotechnik ist festgelegt, dass Betriebe bei denen das Mineralrohstoffgesetz (MinroG) – ehemaliges Berggesetz – zur Anwendung kommt, ein Elektrobuch zu führen haben.
Wiederholungsprüfungen
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel über Tage sind zumindest jährlich durch Elektrofachkräfte auf den ordnungsgemäßen Zustand und die Betriebssicherheit zu prüfen. Bei untertägigen Bergbaubetrieben hat die wiederkehrende Prüfung vierteljährlich zu erfolgen. In schlagwetter-, kohlenstaub- oder brandgefährdeten Bereichen wird das erforderliche Wiederholungsprüfungsintervall sogar auf monatlich verkürzt.
Zusätzlich zu den Überprüfungen durch die Elektrofachkräfte müssen wiederkehrende Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln auch durch unabhängige Sachverständige (die nicht im Nahverhältnis des Bergbauberechtigten stehen) wie z. B. Ziviltechniker bzw. Ingenieurkonsulenten mit einschlägiger Befugnis auf den ordnungsgemäßen Zustand und die Betriebssicherheit geprüft werden. Die Intervalle sind nachstehend zusammengefasst:
- Blitzschutzanlagen von nicht explosionsgeschützten Bereichen zumindest alle drei Jahre
- Blitzschutzanlagen von explosionsgeschützten Bereichen zumindest jährlich
- Elektrische Anlagen zumindest jährlich
- Elektrische Betriebsmittel zumindest jährlich
Wenn Sie in Bergbaubetrieben über Tage die jährlich erforderliche wiederkehrende Prüfung gleich von unabhängigen Sachverständigen wie z. B. Ziviltechniker bzw. Ingenieurkonsuletenten durchführen lassen, benötigen Sie die Prüfung durch die Elektrofachkraft nicht zusätzlich und können somit auch Personalressourcen und Kosten sparen.
Elektrische Anlagen im Bergbau stehen vielfach auch in enger Verbindung mit Explosionsschutz (Explosionsschutz) und Blitzschutz (Blitzschutz). Nachdem wir auch diese beiden Bereiche abdecken, können Sie die Leistung „aus einer Hand“ beziehen.
Bevor Sie ein „Elektrobuch“ in Buchhandlungen vergebens suchen, oder unabhängige wiederkehrende Überprüfungen gemäß Bergpolizeiverordnung für Elektrotechnik benötigen, kontaktieren Sie uns unter ta.ne1756924197diah-1756924197tz@ec1756924197iffo1756924197.