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Blitzschutz

Blitzschutz

Benötigen Sie überhaupt einen Blitzschutz? Schützt sie Ihre bestehende Blitzschutzanlage noch ausreichend?

Auch wenn die Anzahl der Jahresblitze in den letzten Jahren etwas geringer war, wurden gemäß Aldis im Durchschnitt doch mehr als 150.000 Blitze pro Jahr in Österreich gemessen. Immer wieder kommt es vor, dass auch Gebäude von Blitzen getroffen werden. Es sind jedoch nicht zwangsweise Objekte in exponierter Lage (z. B. hohe oder alleinstehende Gebäude) davon betroffen. Auch bei Gebäuden im Verbund kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese vom Blitz getroffen werden. Die Auswirkungen bei einem Blitzeinschlag ohne funktionierender Blitzschutzanlage sind dann meist verheerend. Vielfach gerät das Gebäude in der Folge in Brand.

Die enormen Blitzströme müssen von der Blitzschutzanlage bewältigt werden. Dies kann nur dann gewährleistet sein, wenn die Blitzschutzanlage auch ordnungsgemäß funktioniert. Die Basis für eine neue Blitzschutzanlage stellt normalerweise eine Erdungsanlage gemäß OVE E 8014[1] dar. Eine richtige Ausführung ist von entscheidender Bedeutung. Bei der Errichtung der Erdungsanlage ist teilweise die Elektrofachkraft leider nicht vor Ort. Wenn bereits alles betoniert ist, ist eine Dokumentation sowie Messung der Erdungsanlage nicht mehr möglich.

Auswirkungen von Blitzströmen sind vielfach auch defekte Elektrogeräte. Der richtige Einsatz von Überspannungsableitern kann dieses Risiko und somit Produktionsausfälle drastisch reduzieren.

Insbesondere in explosionsgefährdeten Bereichen tragen Blitzschutzanlagen in Kombination mit Überspannungsschutz erheblich zur Risikominderung bei.

Blitzschutz Erdungszange
Gesetzliche Vorgaben

Für die Errichtung von Blitzschutzanlagen haben sich in den letzten Jahren einige grundlegende Änderungen ergeben. Die Blitzschutznorm ÖVE-E 49[2] war relativ lange gültig und wurde von der ÖVE/ÖNORM E 8049[3] abgelöst. Doch die ÖVE/ÖNORM E 8049 hatte kein langes Bestehen und wurde rasch wieder von der EN 62305[4] abgelöst. Durch die relativ umfassende EN 62305 sind für die Blitzschutzanlage nun Berechnungen und auch einiges an Dokumentation erforderlich. Durch die in der Elektrotechnikverordnung verbindlich erklärte OVE Richtlinie R 1000-2 wird das Thema der Dokumentation noch verschärft.

Nachdem es im Laufe der Zeit vorkommen kann, dass Erder besonders am Übergang zwischen Erde und Luft abrosten oder beschädigt werden, trägt die regelmäßige Überprüfung der Blitzschutzanlage wesentlich zur Steigerung der Sicherheit bei. Blitzschutzanlagen sind gemäß Elektroschutzverordnung (ESV) generell alle 3 Jahre wiederkehrend zu überprüfen. In explosionsgefährdeten Bereich reduziert sich das Prüfintervall auf eine jährliche Prüfung.

Zur Erhöhung des firmeninternen Wissens im Zusammenhang mit Blitzschutz bieten wir praxisbezogene Seminare in Ihrem Unternehmen an.
Seminar Blitzschutz

Blitzschutzklassen, Blitzkugeln und Schutzwinkel haben mit der Schule nichts zu tun. Blitzschutzanlagen sollten Sie als langfristige Investition und Risikominderung sehen. Für eine Unterstützung kontaktieren Sie uns unter ta.ne1757204695diah-1757204695tz@ec1757204695iffo1757204695.

Referenzen
[1]     OVE E 8014: „Fundamenterder und ergänzende Maßnahmen mit Erdung und Potentialausgleich für Einrichtungen der Informationstechnik“
[2]    ÖVE-E 49: „Blitzschutzanlagen“
[3]    ÖVE/ÖNORM E 8049: „Blitzschutz baulicher Anlagen“
[4]    ÖVE/ÖNORM EN 62305: „Blitzschutz“