Elektrische Anlagen
Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie Ihre elektrische Anlagen im Falle einer Körperberührung reagiert? Wäre die betroffene Person unverletzt, oder im schlimmsten Fall tot?

Gemäß Brandschadensstatistik 2022 der BVS Öberösterreich geht ca. ¼ der Brandschäden mit einem Schaden von ca. 60 Mio. Euro auf elektrische Energie zurück. Was würde Ihnen ein Ausfall, ausgelöst durch einen Brand wegen einer mangelhaften elektrischen Anlage bzw. eines Betriebsmittels, kosten?
Eine richtige Planung und regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlage trägt dazu bei, das Risiko eines Brandschadens durch elektrische Anlagen sowie eines tödlichen Stromschlags deutlich zu minimieren. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und gemäß Elektroschutzverordnung (ESV) wiederkehrende Prüfungen für elektrische Anlagen vorgeschrieben. Gemäß ESV wird standardmäßig von einem 5-jährigen Prüfintervall ausgegangen. Abhängig von der Beanspruchung reduziert sich dieses Intervall vor allem in der Industrie vielfach auf ein 3-jähriges Prüfintervall oder teilweise sogar auf ein jährliches Intervall. Nur in Ausnahmefällen (z. B. Bürogebäude) ist laut ESV ein 10-jähriges Prüfintervall ausreichend. Zusätzlich zu beachten sind auch vorgeschriebene Prüfintervalle gemäß Behördenbescheid.
Bestandsschutz vs. „Stand der Technik“
Elektrische Anlagen müssen trotz Veränderungen im „Stand der Technik“ nicht zwangsweise komplett erneuert werden. Gemäß Elektrotechnikgesetz (ETG) besteht ein gewisser Bestandsschutz für die elektrische Anlage, sofern keine wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen durchgeführt werden. Wesentlich ist jedoch, dass die elektrische Anlage sicher ist.
Besonderes Augenmerk auf die elektrotechnische Sicherheit ist bei der Vermietung von Räumlichkeiten zu legen. Die Elektrotechnikverordnung (ETV) bzw. das Mietrechtsgesetz verlangen die Überprüfung der elektrischen Anlage vor einer neuerlichen Vermietung. Gegebenenfalls ist unabhängig von einem etwaigen Bestandsschutz ein Fehlerstromschutzschalter (FI) nachzurüsten.

Die elektrische Sicherheit muss jedenfalls zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein bzw. bleiben.
Wirtschaftlich bedeutend ist dabei die Beantwortung der Frage, ob eine alte Anlage komplett erneuert werden muss oder auch weiterhin sicher und gesetzeskonform betrieben werden kann.
Elektrische Anlagen müssen sowohl gemäß OVE E 8101[1] und OVE EN IEC 61936-1[2] ordnungsgemäß errichtet werden, als auch gemäß OVE EN 50110-1[3] ordnungsgemäß betrieben werden.
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Seminar Grundlagen Errichtung elektrische Anlagen
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Referenzen
[1] OVE E 8101: „Elektrische Niederspannungsanlagen“
[2] OVE EN IEC 61936-1: „Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV AC und 1,5 kV DC – Teil 1: Wechselstrom“
[3] OVE EN 50110-1: „Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen “