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Rechtliche Rahmenbedingungen Ziviltechniker

Rechtliche Rahmenbedingungen Ziviltechniker

Als rechtliche Rahmenbedingungen gelten für Ziviltechniker sowohl die Einhaltung der Berufspflichten als auch die Einhaltung des „Berufskodex der Ziviltechniker:innen“ verpflichtend.

Voraussetzung für die Tätigkeit als Ziviltechniker ist gemäß Ziviltechnikergesetz (ZTG) ein erfolgreich abgeschlossenes facheinschlägiges Hochschulstudium oder ein Fachhochschul-Studium. Zusätzlich ist ein Nachweis über eine Praxiszeit von mindestens 3 Jahren zu erbringen und eine Ziviltechnikerprüfung vor einer Prüfungskommission über das eigene Fachgebiet, österreichisches Verwaltungsrecht, Betriebswirtschaftslehre und die Berufs- und Standesregeln (Berufskodex) abzulegen. Nach der offiziellen Vereidigung darf die Tätigkeit als Ziviltechniker im entsprechenden Fachgebiet ausgeführt werden.

Gemäß Ziviltechnikergesetz (ZTG) sind Ziviltechniker auf dem gesamten Bereich ihres Fachgebietes berechtigt zur

  • Planung
  • Prüfung
  • Überwachung
  • Beratung
  • Koordinierung
  • meditative Leistungserbringung
  • treuhänderische Leistungserbringung
  • Durchführung von Messungen
  • Gutachtenerstellung
  • berufsmäßige Vertretung vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts
  • organisatorische und kommerzielle Abwicklung von Projekten
  • Übernahme von Gesamtplanungsaufträgen sowie wichtige Teile der Arbeiten des Fachgebietes.

Ziviltechniker sind gemäß § 4 Abs 3 ZTG mit öffentlichen Glauben gemäß Zivilprozessverordnung (ZPV) versehen. Gemäß § 292 Abs 1 ZPV begründen öffentliche Urkunden den vollen Beweis dessen, was von der Urkundsperson bezeugt wird. Gutachten (Urkunden), die von Ziviltechnikern erstellt wurden, gelten – wenn Sie mit dem Rundsiegel gesiegelt sind – als öffentliche Urkunden und werden von Verwaltungsbehörden in derselben Weise angesehen, als wenn diese direkt von der Behörde ausgestellt worden wären.

Als sichtbares Zeichen der staatlichen Befugnis und Vereidigung führen Ziviltechniker das Bundeswappen der Republik Österreich auf ihren Dokumenten.

Ziviltechniker Bundeswappen