Sie wollen ein Behördenverfahren, wo Beweise durch elektrotechnische Sachverständige notwendig sind, beschleunigen? Dann machen Sie von einem nichtamtlichen Sachverständigen Gebrauch. Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) sieht vor, dass Sachverständige für Beweise grundsätzlich durch Amtssachverständige abgedeckt werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass nichtamtliche Sachverständige herangezogen werden, sofern davon auszugehen ist, dass dadurch das Verfahren wesentlich beschleunigt wird. Dies ist von demjenigen anzuregen, auf dessen Ansuchen das Verfahren eingeleitet wurde.
Wir sind für das Land Niederösterreich in die Liste der nichtamtlichen Sachverständigen (Ziviltechnikerkammer) für Behördenverhandlungen für das Fachgebiet Elektrotechnik eingetragen.