Die Norm OVE EN 50110-1 „Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“ ist mit 01. Dezember 2025 neu erschienen.
Neben ein paar Anpassungen der Begrifflichkeiten wurden in der neuen Ausgabe 12-2025 auch Definitionen teilweise konkretisiert bzw. neu festgelegt. Ein paar wesentliche Punkte werden nachstehende kurz zusammengefasst:
- Einführung von konkreten Abkürzungen für Anlagenbetreiber (ALB), Anlagenverantwortlichen (ALV) und Arbeitsverantwortlichen (ABV)
- Die Aufsichtsführung wird festgelegt und definiert.
- Umbenennung der 3 bisherigen Arbeitsmethoden in nunmehr 4 Arbeitsverfahren:
- Arbeiten im spannungsfreien Zustand
- Arbeiten außerhalb der Annäherungszone
- Arbeiten innerhalb der Annäherungszone
- Arbeiten unter Spannung
- Überarbeitung bzw. Ergänzung der 5 Sicherheitsregeln insbesonderen in nachstehenden Punkten:
- „Gegen Wiedereinschalten sichern“: Allgemein zugängliche Schalter (z.B. Kranhauptschalter) sind gegen Betätigung durch Unbefugte zu sperren.
- „Feststellen der Spannungsfreiheit“: Die Verwendung eines Multimeters wird nun explizit ausgenommen
- „Erden und Kurzschließen“: Im Niederspannungsbereich auch bei dezentralen Stromversorgungsanlagen (z.B. Photovoltaik, Batteriespiecher, …) erforderlich.
- Instandhaltungsarbeiten für Laien wurde weiter eingeschränkt. Schraubsicherungen dürfen von Laien nur mehr bis 35 A (Ausgabe 2014 bis 63 A) getauscht werden. Dies entspricht der Anforderung der OVE Fachinformation H02.
Die Norm OVE EN 50110-1 „Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“ ist beim OVE unter nachstehenden Link erhältlich: OVE EN 50110-1