Mit 04. Juni 2024 wurde die Änderung der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023 (VbF) veröffentlicht.
Wesentliche Änderungen betreffen vorwiegend nachstehende Punkte:
- Lagermengen mit Sicherheitsschränke mit Flüssigkeiten der Gefahrenklasse 1 (Reduzierte Menge auf 50 Liter bzw. bei gemeinsamer Lagerung auf 100 Liter in Summe)
- Schutzstreifen werden ergänzt für Gefahrenkategorie 4
- Übergangsbestimmungen adaptiert (z. B. Hinsichtlich Überfüllsicherungen)
Siehe RIS: Änderung der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023