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Änderung der Elektrotechnikverordnung 2020

Mit 03.12.2024 tritt die Änderung der Elektrotechnikverordnung 2020 (ETV 2020) in Kraft. Erfahren Sie mehr über die Änderungen.

Mit der Änderung wurden vorwiegend redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Dies betrifft z. B. den Ausgabestand von ein paar Normen.

Die wesentliche Änderungen betreffen vorwiegend nachstehende Punkte:

Liste der verbindlichen Normen

  • Die vormals verbindliche, alte Norm ÖVE E 36 (Errichtung und Betrieb von Elektrofischereianlagen) wird aus der Liste der verbindlichen Normen gestrichen. Die Nachfolgenorm OVE EN 60335-2-86 (Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-86 Besondere Anforderungen für elektrische Fischereigeräte) wird mit der Änderung A12 künftig als kundgemachte Norm betrachtet.
  • Die vormals verbindliche, alte Norm ÖVE-EN 31 (Errichtung von Elektrozaunanlagen) wird ersatzlos aus der Liste der verbindlichen Normen gestrichen. Die Nachfolgernorm OVE EN IEC 60335-2-76 (Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-76 Besondere Anforderungen für Elektrozaungeräte) befand sich bereits in der Liste der kundgemachten Normen und wurde somit nur mit dem Ausgabestand angepasst.

Liste der kundgemachten Normen

  • Aufgrund der neuen Normausgaben sind die Berichtigungen der Normen ÖVE/ÖNORM EN 60335-1/AC und OVE EN 61936-1/AC zukünftig nicht mehr notwendig und werden somit ersatzlos gestrichen.
  • Neu hinzugekommene, kundgemachte Normen
    • OVE EN 50174-2/AC „Informationstechnik – Installation von Kommunikationsverkabelung – Teil 2: Installationsplanung und Installationspraktiken in Gebäuden (Berichtigung)“
    • OVE EN 50678 „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“
    • OVE EN IEC 50699 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“
    • OVE EN 60335-2-86/A12 „Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-86 Besondere Anforderungen für elektrische Fischereigeräte (Änderung)“
    • Ergänzungen zur OVE E 8101
      • OVE-Richtlinie R 2000-5-55N01 „Elektrische Niederspannungsanlagen – Ergänzungen zu OVE E 8101:2019 – Teil 55N01 Anforderungen für die Auswahl und Installation von elektrischen Betriebsmitteln“
      • OVE-Richtlinie R 2000-5-55N02 „Elektrische Niederspannungsanlagen – Ergänzungen zu OVE E 8101:2019 – Teil 55N02 Aufstellen und Anschließen von Verteilern“
      • OVE-Richtlinie R 2000-7-7N54 „Elektrische Niederspannungsanlagen – Ergänzungen zu OVE E 8101:2019 – Teil 7N54 Stromversorgung von ortsfesten Experimentierständen in Unterrichtsräumen“
      • OVE-Richtlinie R 2000-7-7N90 „Elektrische Niederspannungsanlagen – Ergänzungen zu OVE E 8101:2019 – Teil 7N90 Garagen, überdachte Stellplätze, Parkdecks sowie Arbeitsgruben oder Unterfluranlagen“
      • OVE-Richtlinie R 2000-7-7N95 „Elektrische Niederspannungsanlagen – Ergänzungen zu OVE E 8101:2019 – Teil 7N95 Stromversorgung von Aufzügen“
      • OVE-Richtlinie R 2000-7-7N96 „Elektrische Niederspannungsanlagen – Ergänzungen zu OVE E 8101:2019 – Teil 7N96 Stromversorgung von Fahrtreppen und Fahrsteige“

Details zur Änderung der Elektrotechnikverordnung 2020 sind im RIS ersichtlich: Änderung Elektrotechnikverordnung 2020