Wie soll bei der Prüfung von elektrischen Geräten und Betriebsmittel mit den neuen Normen OVE EN 50678 und EN 50699 umgegangen werden, wenn die ÖVE/ÖNORM E 8701 gemäß ETV 2020 verbindlich erklärt ist?
Die neue OVE Fachinformation G02 stellt klar, dass bei Anwendung der neuen Normen OVE EN 50678 „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen
von Elektrogeräten nach der Reparatur“ und OVE EN 50699 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ auch die Anforderungen der älteren verbindlichen Normen (ÖVE/ÖNORM E 8701-1: Prüfung nach Instandsetzung und Änderung und Wiederkehrende Prüfung elektrischer Geräte – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“ und „ÖVE/ÖNORM E 8701-2-2: Prüfung nach Instandsetzung und Änderung und Wiederkehrende Prüfung elektrischer Geräte – Teil 2-2: Besondere Anforderungen für Elektrowerkzeuge“ erfüllt sind. Des weiteren werden in der Fachinformation Beispiele aufgezeigt, welche Normen wann bei der Geräteprüfung sinnvoll anzuwenden sind.
Für alle „Geräteprüfer“ lohnt sich ein Blick in die OVE Fachinformation G02 „Prüfung elektrischer Geräte und Betriebsmittel“.